Deutsch Grundschule

Grundwortschatz nach Bundesland: Alle 16 im Vergleich

400 Wörter in Bayern, 870 in Baden-Württemberg, 785 in Hamburg. Jedes Bundesland hat seinen eigenen Grundwortschatz für die Grundschule, und die Unterschiede sind größer, als die meisten Eltern vermuten. Dieser Artikel zeigt dir auf einen Blick, wie viele Wörter dein Kind je nach Bundesland lernen soll, ob die Liste verbindlich ist und worauf du bei einem Umzug achten musst.

Grundwortschatz nach Bundesland: Deutschlandkarte mit Grundschulkindern beim Schreiben

In Deutschland ist Bildung Ländersache. Das bedeutet: Jedes der 16 Bundesländer entscheidet selbst, welche Wörter Grundschulkinder in der Rechtschreibung sicher beherrschen sollen. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich aus unterschiedlich langen Wortlisten, unterschiedlicher Verbindlichkeit und ganz eigenen Schwerpunkten.

Für dich als Mutter oder Vater ist das relevant, sobald du dich fragst: Lernt mein Kind das Richtige? Genug? Oder vielleicht sogar mehr als nötig? Besonders spannend wird es, wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland ansteht. Dann kann es passieren, dass dein Kind Wörter beherrschen soll, die im alten Bundesland gar nicht auf der Liste standen.

Dieser Artikel gibt dir einen vollständigen Überblick. Du findest eine Vergleichstabelle aller 16 Bundesländer, erfährst, was „verbindlich" und „empfohlen" konkret bedeutet, und bekommst praktische Tipps für den Fall, dass sich der Wohnort ändert. Wenn du dich zuerst grundsätzlich informieren möchtest, was der Grundwortschatz in der Grundschule überhaupt ist und warum er so wichtig für die Rechtschreibung ist, findest du in unserem Grundlagenartikel alles Wissenswerte.


Warum hat jedes Bundesland einen eigenen Grundwortschatz?

Die Antwort liegt im deutschen Bildungsföderalismus. Das Grundgesetz überträgt die Zuständigkeit für Schule und Bildung an die Länder. Die Kultusministerkonferenz (KMK) gibt zwar gemeinsame Bildungsstandards vor und hat 2019 die Empfehlung „Orthografie lehren und lernen in der Grundschule" veröffentlicht, aber wie diese im Detail umgesetzt werden, entscheidet jedes Land für sich.

Für den Grundwortschatz bedeutet das: Die KMK hat 2004 beschlossen, dass Grundschulkinder einen „Grundbestand an Wörtern" richtig schreiben können sollen. Wie groß dieser Bestand sein soll, welche Wörter dazugehören und ob die Liste verbindlich oder nur eine Empfehlung ist, legen die einzelnen Bundesländer fest.

Die Landesinstitute für Bildung erstellen die Listen. In Bayern ist das ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) zuständig, in Berlin und Brandenburg das LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien), in NRW die QUA-LiS (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur). Jedes Institut arbeitet mit eigenen sprachwissenschaftlichen Grundlagen, eigenen Lehrplanstrukturen und eigenen pädagogischen Konzepten. Deshalb fallen die Ergebnisse so unterschiedlich aus.

Das klingt erst einmal chaotisch. Aber es hat auch Vorteile: Die Länder können schneller auf neue Forschungsergebnisse reagieren und ihre Listen aktualisieren, ohne auf 15 andere Länder warten zu müssen. Hamburg hat zum Beispiel schon 2015 einen verbindlichen Basiswortschatz eingeführt, als andere Bundesländer noch gar keine festgelegte Liste hatten.

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Die große Vergleichstabelle: Grundwortschatz aller 16 Bundesländer

Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wie sich die Bundesländer in Bezug auf Wortanzahl, Verbindlichkeit und Besonderheiten unterscheiden. Die Wortanzahlen sind Richtwerte, da einige Länder die exakte Zahl nicht angeben, sondern von „rund" oder „circa" sprechen.

Bundesland Wörter ca. Verbindlich? Besonderheit
Baden-Württemberg 870 Ja (seit 2020/21) Größter Wortschatz aller Bundesländer, erstellt vom ZSL
Bayern 400 Ja Teil des LehrplanPLUS, erstellt vom ISB
Berlin 700 Ja (Kl. 1-4), pädagogisch (5-6) 6-jährige Grundschule, identisch mit Brandenburg, LISUM 2024
Brandenburg 700 Ja (seit 2024) 6-jährige Grundschule, gemeinsame Liste mit Berlin (LISUM)
Bremen 533 Empfohlen Orientiert sich an der NRW-Liste
Hamburg 785 Ja (seit 2015/16) „Basiswortschatz", älteste verbindliche Liste in Deutschland
Hessen 600 Ja (seit 2021/22)
Mecklenburg-Vorpommern 500 Ja
Niedersachsen 600 Empfohlen Kerncurriculum-Orientierung
Nordrhein-Westfalen 533 Ja Unterteilt in Nachdenk- und Merkwörter
Rheinland-Pfalz 550 Empfohlen Rahmenplan-Orientierung
Saarland 500 Empfohlen Orientiert sich an Rheinland-Pfalz
Sachsen 500 Empfohlen
Sachsen-Anhalt 450 Empfohlen 4-jährige Grundschule
Schleswig-Holstein 550 Empfohlen Fachanforderungen Deutsch
Thüringen 400 Empfohlen Kompakter Wortschatz

Was sofort auffällt: Die Spanne ist enorm. Zwischen Bayern (400 Wörter) und Baden-Württemberg (870 Wörter) liegt mehr als das Doppelte. Ein Kind in Stuttgart soll über die Grundschulzeit hinweg also mehr als doppelt so viele fest vorgegebene Wörter richtig schreiben können wie ein Kind in München. Das heißt nicht, dass bayerische Kinder weniger lernen. Es bedeutet, dass Bayern einen kleineren verbindlichen Kern definiert und den Lehrkräften mehr Spielraum bei der Auswahl zusätzlicher Wörter lässt.


Verbindlich oder nur empfohlen? Was das für dein Kind bedeutet

In der Tabelle steht bei manchen Bundesländern „Ja" und bei anderen „Empfohlen". Dieser Unterschied klingt klein, hat aber im Schulalltag echte Auswirkungen.

Was „verbindlich" bedeutet

Wenn ein Grundwortschatz verbindlich ist, müssen Lehrkräfte die Wörter dieser Liste im Unterricht behandeln. Die Wörter tauchen in Diktaten auf, werden in Klassenarbeiten geprüft, und die Schule ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Kinder die Liste im Laufe der Grundschulzeit durcharbeiten. Für dich als Elternteil heißt das: Du weißt genau, welche Wörter dein Kind können soll, und kannst gezielt üben.

Verbindliche Listen gibt es unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Diese Bundesländer haben sich bewusst dafür entschieden, klare Vorgaben zu machen, damit die Rechtschreibleistungen vergleichbarer werden.

Was „empfohlen" bedeutet

In Bundesländern mit einer empfohlenen Wortliste haben Lehrkräfte mehr Freiheit. Sie können die Liste als Orientierung nutzen, sind aber nicht verpflichtet, jedes einzelne Wort zu behandeln. In der Praxis bedeutet das: Die meisten Lehrkräfte arbeiten trotzdem mit der Liste, aber sie können Wörter weglassen oder andere hinzufügen, je nach den Bedürfnissen ihrer Klasse.

Für dich als Elternteil heißt das: Es ist sinnvoll, direkt bei der Lehrkraft nachzufragen, welche Wörter in dieser Klasse konkret geübt werden. Die offizielle Länderliste allein gibt dir nur einen groben Rahmen.

Empfohlene Listen gibt es in Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Warum der Unterschied in der Praxis kleiner ist als auf dem Papier

Ob verbindlich oder empfohlen, die meisten Grundwortschatz-Listen basieren auf denselben sprachwissenschaftlichen Quellen: Häufigkeitsanalysen der deutschen Schriftsprache. Die 200 bis 300 häufigsten Wörter sind in fast allen Listen identisch. Wörter wie „und", „der", „die", „in", „nicht", „haben", „sein", „Schule", „Kinder", „gehen" und „kommen" stehen überall. Der Unterschied liegt vor allem in der Frage, wie weit die Liste darüber hinausgeht und ob sie auch seltenere, aber orthografisch interessante Wörter aufnimmt.

Wenn du die Rechtschreibung in Klasse 2 gezielt fördern möchtest, helfen dir die häufigsten Wörter des Grundwortschatzes als Ausgangspunkt, egal in welchem Bundesland.


Die größten Unterschiede auf einen Blick

Wenn man alle 16 Bundesländer nebeneinanderlegt, kristallisieren sich einige Punkte heraus, die besonders auffallen.

Wortanzahl: Von 400 bis 870

Den kleinsten Grundwortschatz haben Bayern und Thüringen mit jeweils rund 400 Wörtern. Beide Länder verfolgen das Prinzip: lieber weniger Wörter, dafür sicher beherrscht. Die Lehrkräfte ergänzen den Kernbestand nach eigenem Ermessen.

Den größten Wortschatz hat Baden-Württemberg mit rund 870 Wörtern, gefolgt von Hamburg (785) und Berlin/Brandenburg (jeweils 700). Diese Bundesländer wollen möglichst viele relevante Wörter verbindlich absichern.

Die meisten Bundesländer liegen im Mittelfeld zwischen 500 und 600 Wörtern. Das trifft auf Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen zu.

Struktur und Aufbau

Auch wie die Wortlisten aufgebaut sind, unterscheidet sich erheblich. Zwei Ansätze stechen hervor:

NRW: Nachdenk- und Merkwörter. Nordrhein-Westfalen teilt seinen Grundwortschatz in zwei Kategorien: Nachdenkwörter sind solche, deren Schreibung sich durch Rechtschreibstrategien erschließen lässt (zum Beispiel Verlängern, Ableiten, Silbentrennung). Merkwörter sind solche, deren Schreibung man einfach auswendig lernen muss (zum Beispiel „Vater" mit V statt F). Diese Einteilung hilft Kindern, unterschiedliche Lernstrategien für unterschiedliche Worttypen zu entwickeln.

Hamburg: Der Basiswortschatz. Hamburg nennt seine Liste bewusst „Basiswortschatz" und hat sie als ältestes Bundesland bereits 2015/16 verbindlich eingeführt. Der Hamburger Ansatz betont die Wortfamilien: Kinder sollen nicht nur einzelne Wörter lernen, sondern verstehen, wie verwandte Wörter zusammenhängen (fahren, Fahrer, Fahrt, Fahrrad). Das fördert ein tieferes Verständnis der Wortbildung.

Aktualisierung

Ein oft übersehener Punkt: Wie aktuell ist die Liste? Berlin und Brandenburg haben ihren gemeinsamen Grundwortschatz erst 2024 durch das LISUM neu aufgelegt. Baden-Württemberg hat seinen Wortschatz 2020/21 eingeführt. In anderen Bundesländern stammen die Listen teilweise aus den 2010er-Jahren und wurden seitdem nicht grundlegend überarbeitet. Das heißt nicht, dass sie veraltet sind, aber neuere Listen berücksichtigen aktuelle sprachwissenschaftliche Erkenntnisse besser.


Besondere Fälle: Berlin/Brandenburg und Hamburg

Zwei Konstellationen in der deutschen Bildungslandschaft verdienen einen genaueren Blick, weil sie sich vom Rest deutlich unterscheiden.

Berlin und Brandenburg: Die 6-jährige Grundschule

Berlin und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer mit einer 6-jährigen Grundschule. Während Kinder in den meisten Bundesländern nach Klasse 4 auf eine weiterführende Schule wechseln, bleiben sie in Berlin und Brandenburg bis Klasse 6 an der Grundschule.

Das hat direkte Auswirkungen auf den Grundwortschatz: Die rund 700 Wörter verteilen sich auf sechs statt vier Jahre. In Klasse 1 bis 4 ist der Wortschatz verbindlich, in Klasse 5 und 6 gilt er als pädagogische Empfehlung. Das gibt den Lehrkräften in den höheren Klassen mehr Spielraum, den Wortschatz je nach Klassenniveau anzupassen.

Besonders praktisch: Berlin und Brandenburg verwenden dieselbe Wortliste, erstellt vom gemeinsamen Landesinstitut LISUM. Wenn deine Familie also zwischen Berlin und Brandenburg umzieht, ändert sich am Grundwortschatz nichts. Das gilt übrigens nur für diese beiden Länder, kein anderes Bundesland teilt sich eine identische Liste mit einem Nachbarland.

Wenn du in Berlin wohnst und nach Nachhilfe für die Grundschule suchst, ist es hilfreich zu wissen, dass der LISUM-Grundwortschatz die Basis für den Rechtschreibunterricht bildet.

Hamburg: Vorreiter mit dem Basiswortschatz

Hamburg hat 2015/16 als erstes Bundesland einen verbindlichen Basiswortschatz eingeführt und damit einen Trend gesetzt, dem andere Bundesländer in den Folgejahren gefolgt sind. Die Hamburger Liste umfasst 785 Wörter und gehört damit zu den umfangreichsten in Deutschland.

Was Hamburg von anderen Bundesländern unterscheidet, ist nicht nur die Größe der Liste, sondern der didaktische Ansatz. Der Hamburger Basiswortschatz ist eng verknüpft mit der Arbeit an Wortfamilien und Rechtschreibstrategien. Die Idee: Wenn ein Kind das Wort „fahren" sicher schreiben kann und versteht, warum es mit „ah" geschrieben wird, kann es auch „Fahrer", „Fahrt", „Abfahrt" und „Fahrrad" ableiten. Statt einzelne Wörter auswendig zu lernen, sollen die Kinder Muster erkennen.

Dieser Ansatz hat in der Schulpraxis gute Ergebnisse gezeigt. Andere Bundesländer haben Teile davon übernommen, allerdings unter eigenen Bezeichnungen und mit eigenen Anpassungen. Wenn du in Hamburg lebst und dein Kind beim Üben des Basiswortschatzes unterstützen möchtest, lohnt es sich, den Wortfamilien-Ansatz auch zu Hause aufzugreifen.


Was passiert bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?

Jedes Jahr ziehen tausende Familien mit schulpflichtigen Kindern in ein anderes Bundesland. Beim Grundwortschatz kann das zu Irritationen führen, muss es aber nicht. Hier erfährst du, was tatsächlich passiert und wie du den Übergang für dein Kind erleichterst.

Der Kern bleibt gleich

Die gute Nachricht zuerst: Etwa 60 bis 70 Prozent der Wörter auf den Grundwortschatz-Listen sind in allen Bundesländern gleich oder sehr ähnlich. Das sind die häufigsten Wörter der deutschen Sprache, die in jedem Text vorkommen. Dein Kind nimmt also einen soliden Grundstock mit, egal woher es kommt.

Die Unterschiede liegen im Detail

Die restlichen 30 bis 40 Prozent können sich unterscheiden. Wenn du zum Beispiel von Bayern (400 Wörter) nach Baden-Württemberg (870 Wörter) ziehst, wird dein Kind mit einer deutlich längeren Liste konfrontiert. Umgekehrt kann ein Kind aus Baden-Württemberg in Bayern feststellen, dass es viele Wörter schon kann, die dort gar nicht verlangt werden.

Schwieriger wird es bei Strukturunterschieden. In NRW lernen Kinder, Wörter in „Nachdenk-" und „Merkwörter" einzuteilen. In einem Bundesland, das diese Unterscheidung nicht kennt, muss sich dein Kind an einen anderen Zugang gewöhnen.

Was du als Elternteil tun kannst

Vor dem Umzug: Besorge dir die Grundwortschatz-Liste des neuen Bundeslandes. Die meisten Listen sind als PDF auf den Websites der Landesinstitute verfügbar (siehe Abschnitt unten). Vergleiche grob, welche Wörter neu dazukommen.

Beim Schulwechsel: Sprich frühzeitig mit der neuen Lehrkraft. Erkläre, welchen Grundwortschatz dein Kind bisher geübt hat. Eine gute Lehrkraft kann einschätzen, wo Lücken bestehen und wie sie geschlossen werden können.

Zu Hause: Übe die neuen Wörter gezielt, aber ohne Druck. Dein Kind braucht Zeit, sich an die neue Liste zu gewöhnen. Es hilft, die neuen Wörter in den Alltag einzubauen: Einkaufszettel schreiben, kurze Nachrichten verfassen, gemeinsam Geschichten erzählen und aufschreiben. In unserem Artikel über Lernwörter richtig üben findest du bewährte Methoden, die in jedem Bundesland funktionieren.

Geduld mitbringen: In der Regel haben Kinder nach drei bis sechs Monaten den Anschluss an die neue Wortliste gefunden. Besonders wenn dein Kind von einem Bundesland mit kleinerem Wortschatz in eines mit größerem wechselt, kann es anfangs etwas dauern. Das ist normal und kein Grund zur Sorge.

Sonderfälle beim Umzug

Zwei Konstellationen verdienen besondere Aufmerksamkeit:

Umzug nach Berlin oder Brandenburg (6-jährige Grundschule): Wenn dein Kind in Klasse 4 umzieht, bleibt es in Berlin oder Brandenburg an der Grundschule, während es in den meisten anderen Bundesländern auf eine weiterführende Schule wechseln würde. Das betrifft nicht nur den Grundwortschatz, sondern den gesamten Schulalltag. Informiere dich frühzeitig über die Unterschiede im Schulsystem.

Umzug aus oder nach Bayern (Übertritt): In Bayern spielt der Grundwortschatz auch eine Rolle beim Übertritt aufs Gymnasium nach Klasse 4. Wenn dein Kind aus einem anderen Bundesland nach Bayern wechselt und den Übertritt anstrebt, solltest du die Rechtschreib-Anforderungen im Auge behalten. Unser Artikel zum Übertritt aufs Gymnasium in Bayern erklärt, worauf es ankommt.


Wie findest du den Grundwortschatz deines Bundeslandes?

Alle Grundwortschatz-Listen sind öffentlich zugänglich. Hier findest du die offiziellen Quellen für jedes Bundesland. Die Listen stehen in der Regel als PDF zum Download bereit.

Baden-Württemberg

Herausgeber: ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung). Suche auf der Website des ZSL nach „Grundwortschatz Grundschule". Die Liste ist seit dem Schuljahr 2020/21 verbindlich und umfasst rund 870 Wörter, gegliedert nach Klassenstufen.

Bayern

Herausgeber: ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung). Der Grundwortschatz ist Bestandteil des LehrplanPLUS und auf der ISB-Website im Bereich Deutsch Grundschule abrufbar. Rund 400 Wörter, ergänzt durch Hinweise zu Rechtschreibstrategien.

Berlin und Brandenburg

Herausgeber: LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg). Die aktuellste Version stammt von 2024. Rund 700 Wörter für die gesamte Grundschulzeit (Klasse 1-6). Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg als PDF verfügbar.

Bremen

Herausgeber: Senatorin für Kinder und Bildung. Bremen orientiert sich an der NRW-Wortliste (533 Wörter) und stellt eine eigene, leicht angepasste Version über den Bremer Bildungsserver bereit.

Hamburg

Herausgeber: Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Der „Basiswortschatz Hamburger Grundschulen" umfasst 785 Wörter und ist auf den Seiten des Hamburger Bildungsservers abrufbar. Seit 2015/16 verbindlich.

Hessen

Herausgeber: Hessisches Kultusministerium. Seit dem Schuljahr 2021/22 verbindlich, rund 600 Wörter. Auf dem hessischen Bildungsserver oder über das Kultusministerium abrufbar.

Mecklenburg-Vorpommern

Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung. Rund 500 Wörter, verbindlich. Abrufbar über den Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium. Rund 600 Wörter als Orientierung im Rahmen des Kerncurriculums. Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) abrufbar.

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber: QUA-LiS (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur). 533 Wörter, unterteilt in Nachdenk- und Merkwörter, verbindlich. Abrufbar über den Lehrplannavigator NRW oder die QUA-LiS-Website.

Rheinland-Pfalz

Herausgeber: Pädagogisches Landesinstitut. Rund 550 Wörter als Empfehlung im Rahmen des Rahmenplans Deutsch. Abrufbar über den Bildungsserver Rheinland-Pfalz.

Saarland

Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kultur. Rund 500 Wörter, orientiert an der Liste aus Rheinland-Pfalz. Auf dem saarländischen Bildungsserver verfügbar.

Sachsen

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Rund 500 Wörter als Empfehlung. Auf dem Sächsischen Bildungsserver abrufbar.

Sachsen-Anhalt

Herausgeber: Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA). Rund 450 Wörter als Empfehlung. Wichtig: Sachsen-Anhalt hat wie die meisten Bundesländer eine 4-jährige Grundschule. Auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt abrufbar.

Schleswig-Holstein

Herausgeber: IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein). Rund 550 Wörter im Rahmen der Fachanforderungen Deutsch. Auf dem Schleswig-Holsteinischen Bildungsserver verfügbar.

Thüringen

Herausgeber: Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM). Rund 400 Wörter als Empfehlung. Kompakter Wortschatz, abrufbar über den Thüringer Bildungsserver.


Häufige Fragen zum Grundwortschatz nach Bundesland

Hat jedes Bundesland einen eigenen Grundwortschatz?

Ja. Bildung ist in Deutschland Ländersache, deshalb legt jedes der 16 Bundesländer seinen eigenen Grundwortschatz fest. Die Listen unterscheiden sich in Umfang, Verbindlichkeit und Struktur zum Teil erheblich. Einzige Ausnahme: Berlin und Brandenburg verwenden dieselbe Liste, erstellt vom gemeinsamen Landesinstitut LISUM.

Wie viele Wörter umfasst der Grundwortschatz in der Grundschule?

Das hängt vom Bundesland ab. Die Spanne reicht von rund 400 Wörtern (Bayern, Thüringen) bis zu etwa 870 Wörtern (Baden-Württemberg). Die meisten Bundesländer bewegen sich zwischen 500 und 700 Wörtern. Die genauen Zahlen findest du in unserer Vergleichstabelle oben. Wenn du grundsätzlich wissen möchtest, wie der Grundwortschatz in der Grundschule aufgebaut ist und wozu er dient, hilft dir unser Überblicksartikel weiter.

Was passiert mit dem Grundwortschatz bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?

Dein Kind muss sich an die neue Wortliste gewöhnen. Der Kernbestand an häufig gebrauchten Wörtern überschneidet sich zwar stark (60 bis 70 Prozent), aber es kommen neue Wörter hinzu und manche fallen weg. Die Lehrkraft am neuen Schulort kann einschätzen, wo Lücken bestehen. In der Regel finden Kinder innerhalb von drei bis sechs Monaten den Anschluss.

Ist der Grundwortschatz verbindlich oder nur eine Empfehlung?

Beides kommt vor. In Bundesländern wie Bayern, NRW, Hamburg und Baden-Württemberg ist der Grundwortschatz verbindlich, das heißt er muss im Unterricht behandelt werden. In anderen Ländern wie Sachsen, Thüringen oder Rheinland-Pfalz gilt die Liste als Orientierung oder Empfehlung. In der Praxis arbeiten die meisten Lehrkräfte aber auch in „Empfehlungs-Ländern" mit der offiziellen Liste.

Wo finde ich den offiziellen Grundwortschatz meines Bundeslandes?

Die Grundwortschatz-Listen werden von den Landesinstituten oder Kultusministerien veröffentlicht. In der Regel findest du sie als PDF-Download auf den Websites der jeweiligen Bildungsserver: ISB (Bayern), LISUM (Berlin/Brandenburg), QUA-LiS (NRW), ZSL (Baden-Württemberg), BSB (Hamburg) und so weiter. Eine vollständige Übersicht mit allen Herausgebern findest du im Abschnitt „Offizielle Quellen" weiter oben.


Quellen und weiterführende Informationen

  • Kultusministerkonferenz (KMK) (2019): Empfehlung „Orthografie lehren und lernen in der Grundschule".
  • ISB Bayern: Grundwortschatz für den LehrplanPLUS – ca. 400 Wörter.
  • Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: Basiswortschatz Hamburger Grundschulen – 785 Wörter (seit 2015/16).
  • QUA-LiS NRW: Grundwortschatz Nordrhein-Westfalen – 533 Wörter.
  • ZSL Baden-Württemberg: Grundwortschatz – ca. 870 Wörter (seit 2020/21).
  • LISUM Berlin-Brandenburg: Grundwortschatz – ca. 700 Wörter (Neufassung 2024).

Fazit: Ein Flickenteppich mit gemeinsamem Kern

16 Bundesländer, 16 Grundwortschatz-Listen, und keine gleicht der anderen exakt. Das klingt erst einmal unübersichtlich. Aber wenn du genauer hinschaust, zeigt sich: Der Kern ist überall derselbe. Die häufigsten Wörter der deutschen Sprache stehen in jeder Liste, und die grundlegenden Rechtschreibstrategien werden überall vermittelt.

Die Unterschiede liegen in den Details: wie viele Wörter darüber hinaus festgelegt werden, ob die Liste verbindlich oder empfohlen ist und wie sie didaktisch aufbereitet wird. Für dein Kind im Schulalltag macht es einen Unterschied, ob es 400 oder 870 Wörter auf der offiziellen Liste hat. Aber es macht keinen Unterschied in der Grundidee: Dein Kind soll die wichtigsten Wörter der deutschen Sprache sicher und richtig schreiben lernen.

Was du als Elternteil mitnehmen solltest: Kenne die Liste deines Bundeslandes. Sie gibt dir eine klare Orientierung dafür, welche Wörter dein Kind in welcher Klassenstufe können soll. Nutze sie als Grundlage fürs Üben zu Hause, aber mach keinen Drill daraus. Die beste Rechtschreibübung ist immer noch regelmäßiges Lesen und Schreiben im Alltag, begleitet von gezieltem Üben einzelner Wörter, die noch nicht sitzen.

Und wenn ein Umzug ansteht: Keine Panik. Dein Kind bringt den größten Teil seines Wortschatzes mit. Den Rest holt es nach, meistens schneller, als du denkst.


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