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Datenschutz beim Einsatz in der Schule

Bevor eine Anwendung in den Unterricht kommt, steht die Frage, wo die Daten der Kinder liegen und wer sie sieht. Diese Seite fasst zusammen, was dafür feststeht — die vollständige Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO finden Sie unter /datenschutz.

Zwei getrennte Dienste

Die Informations-Website cleverano.de und der Lernbereich app.cleverano.de sind technisch und organisatorisch getrennt. Der Lernbereich hat eine eigene Anmeldung und eine eigene Datenschutzerklärung, die dort vor der Nutzung bereitsteht.

Die Informations-Website setzt keine Cookies. Die Reichweite wird mit einem selbst betriebenen Matomo auf eigenen Servern in Deutschland gemessen. Welche Dienstleister daran beteiligt sind, ist unter /datenschutz einzeln benannt.

Entwicklung und Betrieb in Deutschland

Cleverano wird in Deutschland entwickelt und betrieben. Anbieter ist Frank Wagner, Hugo-Wolfram-Platz 1, 01987 Schwarzheide.

Sprachverarbeitung läuft über Microsoft Azure OpenAI in einer deutschen Region.

Über Lehrkräfte werden fast keine Daten erfasst

Über Lehrkräfte werden außer der E-Mail-Adresse und freiwilligen Angaben keine Daten erfasst.

Nutzungszeiten und Nutzungshäufigkeiten werden nicht erfasst. Es gibt keine Ranglisten und keine Leistungs- oder Verhaltensübersicht über Lehrkräfte.

Keine Weitergabe, keine Werbung, keine ungefragte Referenz

Daten aus dem schulischen Einsatz werden nicht für Werbung, den Verkauf an Dritte oder die Weitergabe an Datenhändler genutzt.

Ohne vorherige Zustimmung in Textform wird die Schule nicht als Referenz genannt.

Prüfen mit Testdaten

Eine Lehrkraft kann Cleverano zunächst selbst in einer Demo auf Anfrage prüfen. Dabei verwendet sie ausschließlich Testdaten ohne Personenbezug — es kommen also keine Daten von Kindern ins Spiel, bevor die Entscheidung gefallen ist.

Schulinterne Freigabe- und Anzeigewege bleiben unberührt.

Was im Einzelfall geklärt wird

Der Vertragsteil des schulischen Einsatzes wird nicht über die Website abgewickelt, sondern im Einzelfall mit der Schule geklärt. Dazu gehören die vertragliche Grundlage der Verarbeitung und die Angaben, die Ihr Träger oder Ihre Datenschutzbeauftragung dafür benötigt.

Nach Ihrer Anfrage stimmt Frank Wagner den vorgesehenen Einsatz persönlich mit Ihnen ab. Der Zugang wird nicht automatisch vergeben, sondern nach der Rücksprache eingerichtet.

Wenn für Ihre Schule weitere Unterlagen nötig sind, nennen Sie in der Anfrage kurz, welche das sind. Sie werden auf diesem Weg ausgehändigt und nicht öffentlich veröffentlicht.

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